Photovoltaik-Kleinanlagen für den Eigenverbrauch
Seit 1. April 2014 ist der Eigenverbrauch von selbst produziertem Strom aus erneuerbaren Energien erlaubt und die Elektrizitätswerke sind verpflichtet, den selbst produzierten mit dem insgesamt verbrauchten Strom zu verrechnen. Der selbst produzierte Strom ist dabei von Steuern und Netznutzungsabgaben befreit.