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Photovoltaik-Kleinanlagen für den Eigenverbrauch

PV-Kleinstanlage mit Modul-Wechselrichter auf der Rückseite

Den selbst produzierten Strom selber verbrauchen lohnt sich

Seit 1. April 2014 ist der Eigenverbrauch von selbst produziertem Strom aus erneuerbaren Energien erlaubt und die Elektrizitätswerke sind verpflichtet, den selbst produzierten und gleichzeitig selbst verbrauchten mit dem insgesamt verbrauchten Strom zu verrechnen. Der selbst produzierte Strom ist dabei von Steuern und Netznutzungsabgaben befreit. Der sog. Eigenverbrauch ist auf der Webseite von EnergieSchweiz gut erklärt. Der selbst produzierte und gleichzeitig selbst verbrauchte Strom erspart den Einkauf des Stroms zu Preisen von ca. 20 – 25 Rp./kWh.

Der nicht sofort selbst verbrauchte (= überschüssige) Strom wird vom EW üblicherweise zu einem Preis von 6 bis 9 Rp./kWh vergütet. Zudem besteht die Möglichkeit, den ökologischen Mehrwert des verkauften Solarstroms in Form von Zertifikaten über das HKN-System zu verkaufen. Bei Kleinanlagen (< 3 kWp) dürfte sich der Verkauf des ökologischen Mehrwertes wegen dem administrativen Aufwand aber nicht lohnen.

Wegen der grossen Differenz zwischen dem Preis des eingekauften  (20 bis 25 Rp/kWh) und dem Preis des rückgespiesenen Stromes (6 bis 9 Rp/kWh), besteht ein grosser Anreiz, ein möglichst hoher Anteil des Stromes selbst zu verbrauchen. Wie hoch ist der Anteil des Eigenverbrauches üblicherweise?

 

Welchen Anteil des selbst produzierten PV-Stromes kann man selber verbrauchen

Bei einem Einfamilienhaus mit einer PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 5 kWp (ca. 30 – 35 m2 Solarfläche) rechnet man ohne Verhaltensänderungen als Faustregel mit einem Eigenverbrauchsanteil von ca. 30 bis 35%. Durch Verhaltensänderungen (z.B. Waschen über Mittag bei schönem Wetter, usw.) kann der Eigenverbrauchsanteil auf ca. 50% erhöht werden.

Mit Akkus kann der Strom temporär gespeichert und dadurch der Eigenverbrauchsanteil weiter gesteigert werden. Finanziell und auch ökologisch lohnen sich Akkus zur Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils aber heute nicht.

Wenn die PV-Anlage für das oben erwähnte Einfamilienhaus wesentlich kleiner als 5 kWp ist, steigt der Eigenverbrauchsanteil an, weil in einem Haus (fast) immer eine gewisse elektrische Grundlast vorhanden ist. Beim Bau einer grösseren PV-Anlage sinkt der Einverbrauchsanteil tendenziell. Bei einer ganz kleinen «Balkon-PV-Anlage» von 1-3 Panels kann deshalb ein grosser Anteil des Stromes selbst verbraucht werden. Siehe z.B. auch unsere Aktion für Kleinstanlagen.

 

PV-Kleinanlagen ohne (elektrische) Bewilligungsverfahren

Kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von max. 3 kWp (entsprechend ca. 16 m2 Solarflläche) dürfen den Strom an einer beliebigen 230V-Steckdose einspeisen. Solche Anlagen unterliegen bezüglich Elektrizität keiner Melde- oder Bewilligungspflicht, je nach Gemeinde und Aufstellungsort der Panel kann aber eine Baubewilligung notwendig sein. Die Energieallianz Glarus-Linth empfiehlt in jedem Falle freiwillig Kontakt mit dem lokalen EW aufzunehmen. Nicht zuletzt kann dadurch auch sichergestellt werden, dass der richtige Stromzähler vorhanden ist, welcher den Eigenverbrauch auch berücksicht.

 

Spezialpreis für Kleinst-Photovoltaik-Anlagen

Die Energieallianz Glarus-Linth unterstützt die Initiative der Energiegenossenschaft Schweiz, welche einspeisebereite Photovoltaik-Anlagen bestehend aus 1-4 PV-Modulen ausliefert. Mit unserem Rabattcode erhalten Sie Fr. 50 Rabatt pro Modul.

PV-Kleinstanlage mit Modul-Wechselrichter auf der Rückseite

PV-Kleinstanlage mit Modul-Wechselrichter auf der Rückseite