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Stellungnahme der Energieallianz Linth zum Glarner Klimagesetz (KlimaG)

Medienmitteilungen

Die zweite Version des Glarner Klimagesetzes ist bis 21.9.2026 in der Vernehmlassung. Unsere wichtigsten Anliegen sind:

  • Klimaziele verbindlich machen. Der Kanton soll Netto-Null so bald wie möglich, spätestens 2040 erreichen, mit Zwischenzielen von 55 Prozent bis 2030 und 70 Prozent bis 2035 gegenüber 1990. Negativemissionen dürfen nur unvermeidbare Restemissionen ausgleichen, nicht fehlende Reduktion ersetzen.
  • Verwaltung als Vorbild bis 2035. Kanton, Gemeinden und ihre Betriebe sollen früher handeln als der Kanton insgesamt: fossilfreie Gebäude und Wärme, emissionsfreie Fahrzeuge, klimaverträgliche Beschaffung und transparente Berichterstattung.
  • Klimapläne rasch und auf beiden Ebenen. Der kantonale Klimaplan gehört innert einem Jahr vor den Landrat, mit Absenkpfaden, Kosten und CO₂-Wirkung. Die drei Gemeinden erarbeiten innert drei Jahren eigene, behördenverbindliche Pläne und dürfen zusammenarbeiten.
  • Messen, nachsteuern, veröffentlichen. Die Treibhausgasbilanz soll jährlich erscheinen (Scope 1 und 2). Der Klimaplan ist alle zwei Jahre zu prüfen; bei absehbarer Zielverfehlung müssen zusätzliche Massnahmen und nötigenfalls neue Erlasse folgen.
  • Nicht nur Anreize, sondern den nötigen Instrumentenmix. Reichen freiwillige Anreize nicht, sind Ge- und Verbote sowie Gesetzesanpassungen zu erlassen. Öffentliche Projekte, Beschaffungen und Fördergelder dürfen den Klimazielen nicht entgegenwirken.
  • Handlungsfelder konkret benennen. Priorität haben Photovoltaik und Wind, Gebäudesanierung und Heizungsersatz, Elektromobilität sowie regionale Energieverbünde und Quartierstrom.
  • Finanzierung sichern, nicht dem Jahresbudget überlassen. Erforderliche Massnahmen gehören in Finanzplanung und Budget, ergänzt um einen erweiterten Energiefonds. Klimainvestitionen mit nachweisbarer CO₂-Wirkung sollen begrenzt und an die tatsächlich vermiedenen Emissionen gekoppelt werden können.
  • Gemeinden und regionale Fachakteure einbinden. Der Kanton soll Gemeinden, Unternehmen und Organisationen fördern können, namentlich mit Beiträgen und günstigen Darlehen. Fachorganisationen und Vereine sind anzuhören und per Leistungsauftrag beizuziehen.

Alte Version / Stellungnahme vom Oktober 2025:

Unten finden Sie unsere Stellungnahme zur ersten Version des Klimagesetzes im Oktober 2025:

Die Energieallianz Linth unterstützt das Klimagesetz als wichtigen Schritt zur Umsetzung von Artikel 22a KV. Für eine wirksame Klimapolitik im Kanton Glarus braucht es jedoch Nachschärfungen:

Unsere zentralen Anliegen:

  • Verbindliche Zwischenziele: -50 % Emissionen bis 2030, -75 % bis 2040.
  • Vorbildfunktion konkretisieren: klimaneutrale Liegenschaften, emissionsfreie Fahrzeuge, nachhaltige Beschaffung.
  • Regionale Expertise nutzen: systematische Einbindung von Fachorganisationen und Vereinen.
  • Häufigeres Monitoring: Ökobilanz alle 4 Jahre, Kennzahlen alle 2 Jahre.
  • Klare Massnahmenfelder: erneuerbare Energien, Gebäudesanierungen, Elektromobilität, Energieverbünde.
  • Solide Finanzierung: Budget, Fonds, Bundesbeiträge, Partnerschaften, Anreize für Gemeinden.
  • Schnellere Umsetzung: kommunale Klimapläne innert 3 statt 5 Jahren.

Unser Ziel: Mehr Ambition, bessere Umsetzbarkeit, stärkere Kontrolle, solide Finanzierung und raschere Umsetzung.