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Nachbarsolar

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Lokal produzierten Solarstrom nutzen oder teilen? Machen Sie mit! Die Energieallianz Linth sammelt Interessentinnen und Interessenten für eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) in Glarus Nord.

  • Haushalte ohne Solaranlage können dadurch in erster Priorität Strom aus umliegenden PV-Anlagen beziehen und unterstützen damit die lokale Energiewende. Die Kosten für den über Nachbarsolar bezogenen Strom sind leicht tiefer als das Standard-Strom-Produkt der Technischen Betriebe Glarus Nord (TBGN). Link zum Flyer.
  • Wer eine PV-Anlage besitzt, kann den nicht selbst genutzten Strom an benachbarte Haushalte verkaufen. Für den via Nachbarsolar abgesetzten Strom erhalten Sie in der Regel einen höheren Einspeisetarif als aktuell von den Technischen Betrieben Glarus Nord (TBGN).
  • Technisch umgesetzt wird NachbarSolar über LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) oder evtl. vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch). An technischen Details Interessierte können sich bei dieser externen Webseite informieren.

Was passiert, wenn ich mein Interesse an Nachbarsolar anmelde?

  1. Die Energieallianz Linth sammelt zuerst alle Adressen der interessierten Personen und Organisationen – bis zum Ende der Anmeldefrist (Ende Juni 2026).
  2. Zusammen mit dem lokalen Elektrizitätswerk (TBGN) wird eruiert, an welcher Verteilkabine und Trafostation die Interessierten angeschlossen sind. Zudem wird die Anschlussleistung und (falls eine Photovoltaik-Anlage vorhanden ist) die Leistung der PV-Anlage evaluiert. Dies dient letztendlich dazu, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
  3. Als nächster Schritt wird analysiert, ob und falls ja, wie der Strom aus benachbarten Solaranlagen am besten geteilt werden kann (wer kann mit wem teilen).
  4. Die Interessierten werden danach im Sommer oder Herbst 2026 über die exakten Möglichkeiten informiert. Dann können Sie sich definitiv entscheiden, ob Sie mitmachen möchten oder nicht.

Einfach Website besuchen, Formular ausfüllen – fertig. Wir melden uns bei Ihnen mit allen weiteren Infos.

Häufig gestellte Fragen

Was ist NachbarSolar?

NachbarSolar ist eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft – Initiative für Haushalte in Glarus Nord. PV-Besitzerinnen und -Besitzer speisen ihren Überschuss ein; alle anderen Mitglieder beziehen diesen Strom direkt und günstig. Das lokale Elektrizitätswerk (die Technischen Betriebe Glarus Nord TBGN) liefert die Daten zur Abrechnung.

Wer kann mitmachen?

Alle Haushalte, Firmen und Organisationen in Glarus Nord, die Kundinnen oder Kunden des lokalen Elektrizitätswerks (TBGN) sind – egal ob mit oder ohne eigene Photovoltaikanlage – und gleichgültig ob Mieter oder Gebäude- oder Wohnungsbesitzer. Zur Anmeldung genügen Name, Adresse und E-Mail-Adresse. Wer eine PV-Anlage besitzt, sollte dies auf der Interessens-Anmeldung ebenfalls angeben.

Die Umsetzung ist aber an gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft. Ob diese Bedingungen in Ihrem Falle erfüllt sind, prüft die Energieallianz Linth nach der Anmeldung des Interesses.

Was bringt mir eine Teilnahme?
  • Als Strombezüger erhalten Sie lokalen Solarstrom aus der Gemeinschaft zu günstigen Konditionen
  • Als PV-Anlagenbesitzer erhalten Sie eine höhere Vergütung für den lokal in der Gemeinschaft genutzten Solarstrom.
  • Sie unterstützen die lokale Energiewende
Was kostet die Teilnahme?

Die Anmeldung des Interesses ist vollständig kostenlos und im Moment nur eine unverbindliche Interessensbekundung. Falls Sie sich später zur Teilnahme entschliessen, wird es ebenfalls keine versteckten Kosten geben. Sie bezahlen nur den Strom, den Sie effektiv beziehen – zum günstigen Gemeinschaftstarif.

Was verspricht sich die Energieallianz Linth von diesem Projekt?
  • Das Ziel des Vereins Energieallianz Linth, welcher dieses Projekt durchführt, ist eine möglichst unabhängige Energieversorgung in unserer Region. Dadurch bleiben Arbeitsplätze in der Region und wir sind weniger stark von internationalen Energie-Krisen betroffen.
  • Die Strompreise werden in der Schweiz immer stärker an den internationalen Strommarkt angelehnt. Wer eine neue PV-Anlage bauen möchte, ist deshalb mit Unsicherheiten bezüglich der Wirtschaftlichkeit konfrontiert. Durch NachbarSolar erhalten Besitzer von PV-Anlagen eine höhere Investitionssicherheit, weil sie mindestens ein Teil des nicht selber verwendeten PV-Stroms in der Gemeinschaft zu fairen Konditionen verkaufen können. Dies wird den Zubau von PV-Anlagen in unserer Region wieder erhöhen.
  • Mieterinnen und Mieter konnten bisher nur indirekt von der Energiewende profitieren. Mit NachbarSolar können auch sie von kostengünstigem Solarstrom aus der Region profitieren.
  • Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt. Es macht einfach Sinn, Strom zuerst im Quartier und in der Region zu handeln, anstatt über die internationale Börse. Letztendlich fördert dies auch die Zusammenarbeit und den Gemeinschaftssinn der Bevölkerung.
Weshalb sollte jemand ohne Solaranlage mitmachen?

Sie unterstützen damit die Energiewende in Ihrem Quartier. Zudem werden Sie den Solarstrom aus dem Quartier zu gleichen oder eher günstigeren Kosten als das Standardprodukt des lokalen EW’s (TBGN) erhalten. Sie können eigentlich nur profitieren.

Was, wenn die Sonne nicht scheint?

Ihre Stromversorgung ist jederzeit gesichert. Wenn lokal nicht genug Solarstrom vorhanden ist, wird die Differenz automatisch aus dem Netz des lokalen EW’s ergänzt – für Sie unsichtbar und ohne Unterbruch.

Muss ich etwas installieren?

Nein. Weder technische Geräte noch eine Umrüstung sind nötig. Die Abrechnung läuft vollautomatisch über Ihre bestehende Verbindung zum lokalen EW. Ihr Anschluss muss über einen sogenannte Smart-Meter verfügen, sonst muss das lokale EW für Sie kostenlos innerhalb von 3 Monaten einen Smart-Meter installieren.

Als Erweiterung könnte später allenfalls eine Live-Aufschaltung der lokalen PV-Produktion und des lokalen Bezuges erfolgen. Dies würde ein Zusatzgerät zum Smart Meter bedingen – ist aber fakultativ und im Moment kein Thema.

Ich habe eine PV-Anlage – was ändert sich?

Sie erhalten für Ihren eingespeisten Solarstrom über das Jahr betrachtet in der Regel eine bessere Vergütung als den bisherigen TBGN-Rückspeisetarif. Gleichzeitig beziehen Sie bei Bedarf Strom günstig über die Gemeinschaft, sofern irgendwo sonst im Quartier PV-Strom verfügbar ist. Den restlichen Strom beziehen Sie wie bisher vom lokalen EW. Für den von Ihrer Solaranlage produzierten Strom, den weder Sie selbst noch die lokale Gemeinschaft nutzen, erhalten Sie die übliche Einspeisevergütung der TBGN. Mit anderen Worten: Sie können eigentlich nur gewinnen.

Wo kann ich weitere Informationen bekommen?

Kommen Sie an eine der Info-Veranstaltungen, entweder in die lintharena-sgu in Näfels oder online an einer der 3 Termine. Die Termine und Links zur Online-Teilnahme finden Sie hier: https://energieallianz-linth.ch/anlaesse/
An technischen Details Interessierte können sich bei dieser externen Webseite informieren.

Ich wohne nicht in Glarus Nord. Wie kann ich dabei sein?

Wir haben Glarus Nord als erste Gemeinde gewählt um abzuklären, wie gross das Echo der Bevölkerung auf dieses Angebot ist. Wenn das Projekt in Glarus Nord auf eine gute Resonanz stösst (d.h. Viele mitmachen), werden wir das Projekt sukzessive auch in den anderen Gemeinden in der Linthebene und dem Kanton Glarus durchführen.

Wie viel kann ich als Stromkonsument sparen bzw. als PV-Stromproduzent mehr bekommen?

Die mögliche Einsparung bzw. Mehrvergütung hängt vom definitiven LEG-Tarif, von der Ausdehnung der LEG, vom lokalen Netztarif, vom lokalen Stromtarif, von den Administrationskosten, von den Anzahl Teilnehmenden, von der heutigen Einspeisevergütung und vom tatsächlich innerhalb der LEG ausgetauschten Solarstrom ab (LEG = Lokale EnergieGemeinschaft). Deshalb können wir die tatsächlichen Kosten erst bestimmen, nachdem wir die Interessenten gesammelt und die verschiedenen Möglichkeiten geprüft haben.

Die folgende unverbindliche Beispielrechnung basiert auf dem H3-Tarif gemäss ElCom-Strompreisrechner für Glarus Nord Stand Juni 2026. Wir gehen davon aus, dass der PV-Strom nur innerhalb derselben Trafo-Station ausgetauscht wird (abhängig von Anzahl und Standort der Anmeldungen). Bei anderen Verbrauchsprofilen, Kundengruppen, Tarifmodellen oder künftigen Tarifänderungen können die Werte abweichen. Falls Sie sich später definitiv zur Teilnahme entscheiden, werden Ihnen die effektiven Tarife selbstverständlich im Voraus rechtzeitig mitgeteilt. Als Beispiel verwenden wir folgende Annahmen:

PositionAnnahme exkl. MWSTAnnahme inkl. 8.1% MWST
Heutiger Strompreis für Konsumentinnen und Konsumenten, H3-Tarif gemäss ElCom für TBGNca. 31.8 Rp./kWhca. 34.4 Rp./kWh
Heutige Vergütung für PV-Strom, Annahme inkl. HKNca. 7.5 Rp./kWhca. 8.1 Rp./kWh
Administrationskosten der LEGca. 3.0 Rp./kWhca. 3.2 Rp./kWh
Aufteilung des verbleibenden LEG-Vorteilsje 50% an Produzent und Bezügerje 50% an Produzent und Bezüger

Bei einer hälftigen Aufteilung des LEG-Vorteils nach Abzug von rund 3 Rp./kWh Administrationskosten exkl. MWST ergäbe sich beispielhaft:

RolleHeute inkl. MWSTMit LEG inkl. MWSTVorteil inkl. MWST
PV-Stromproduzentca. 8.1 Rp./kWhca. 12.6 Rp./kWhca. +4.5 Rp./kWh
Stromkonsumentca. 34.4 Rp./kWhca. 29.9 Rp./kWhca. −4.5 Rp./kWh

Das bedeutet: Produzentinnen und Produzenten könnten für lokal gelieferten PV-Strom rund 4 bis 4.5 Rp./kWh mehr erhalten als bei der heutigen Einspeisung. Bezügerinnen und Bezüger müssten für den über die LEG bezogenen Solarstrom rund 4 bis 4.5 Rp./kWh weniger bezahlen als beim normalen Strombezug. Falls der PV-Strom innerhalb der ganzen Gemeinde via NachbarSolar genutzt wird (wenige Interessenten) werden die Preisvorteile für beide Seiten kleiner (etwa die Hälfte).

Die heutige Vergütung für PV-Strom ist dabei eine Annahme, da die effektive Rückliefervergütung von Marktpreisen bzw. den jeweils gültigen Tarifen abhängt. Für den lokal via LEG verkauften Strom erhält der Produzent keine zusätzliche Rückliefervergütung vom lokalen Energieversorger; die Vergütung erfolgt über den vereinbarten LEG-Tarif.

Wichtig: Diese Werte gelten nur für Strom, der tatsächlich innerhalb der LEG produziert und gleichzeitig von Teilnehmenden verbraucht wird. Der übrige Strombezug erfolgt weiterhin zum normalen Tarif des lokalen Energieversorgers. Die definitiven Tarife müssen vor dem Start der LEG verbindlich festgelegt werden.