Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt, speist in der Regel einen Teil des erzeugten Strom ins öffentliche Netz ein. Dafür erhält der Besitzer oder die Besitzerin der Photovoltaik-Anlage vom Netzbetreiber eine finanzielle Gutschrift auf der Stromrechnung oder eine Auszahlung. Diese Vergütungen für den eingespeisten Strom stellen Einnahmen dar, welche grundsätzlich als Einnahmen versteuert werden müssen. Doch wie genau werden diese Vergütungen besteuert? Die Besteuerung von Einkünften aus der Solarstromproduktion für Private ist kantonal unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gibt es 2 verschiedene Ansätze, das Brutto-Prinzip und das Netto-Prinzip (siehe Bericht VESE). Welches Prinzip wird im Kanton Glarus angewendet?
Erklärung von Brutto- und Netto-Prinzip
Beim Brutto-Prinzip müssen die gesamten Einkünfte der Solarstromproduktion versteuert werden. Beim Netto-Prinzip müssen die Einkünfte lediglich versteuert werden, falls sie die Stromkosten (abzüglich der Netzkosten) übersteigen. Gehen wir davon aus, dass ein Haushalt Stromkosten von jährlich 1’000 Franken hat (zuzüglich Netzbezugskosten). Die PV-Anlage auf dem Dach speist Strom ins öffentliche Netz zurück, der mit 300.- vergütet wird. Im Netto-Prinzip müssen die 300.- nicht versteuert werden, da sie geringer ausfallen als die Stromkosten (abzüglich Netzbezug). Im Brutto-Prinzip müssen die 300.- als Einkünfte versteuert werden.
Im Kanton Glarus wird das Netto-Prinzip angewendet
Im «Merkblatt Besteuerung PV Anlagen» des Kantons Glarus steht zur Besteuerung der Einkünfte:
«Es wird lediglich der Betrag besteuert, der netto aus der Anlage erwirtschaftet wird, d.h. die Gesamtvergütung abzüglich dem Eigenverbrauch». Für Verwirrung sorgt der Begriff «Eigenverbrauch». Sind mit «Eigenverbrauch» die Stromkosten gemeint, die für den Eigenverbrauch anfallen, oder der (in der Solarbranche übliche) zeitgleiche Eigenstromverbrauch, der nicht ins Netz eingespiesen wird?
Wir haben nachgefragt bei Remo Allemann, der sich im Kanton Glarus um Spezialsteuern kümmert.
Er bestätigte, dass im Kanton Glarus das Netto-Prinzip angewendet wird und sich der Begriff «Eigenverbrauch» auf die Stromkosten bezieht.
Fazit: Sind die Stromkosten (abzüglich Netzbezug) höher als die Einkünfte aus der Solaranlage, müssen die Einkünfte nicht versteuert werden.
Gäbe es eine einfachere Lösung?
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